Selbstjustizdie vom Verletzten selbst vorgenommene Vergeltung. Da die Verfolgung strafbarer Handlungen dem Staat und seinen dafür bestimmten Organen obliegt, ist S. in Kulturstaaten unzulässig und wird strafrechtlich verfolgt (Talion).
Weitere Begriffe : Schadensverhütung | Kinderhilfe | Verbot geltungserhaltender Reduktion |
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