Servituten

Beschränkung der Gebietshoheit eines Staates auf seinem Staatsgebiet zugunsten anderer Staaten in Bezug auf einzelne, funktional begrenzte Rechte (Servituten). Diese Beschränkung kann in der Einräumung von Nutzungsrechten (positive Servituten) oder der Verpflichtung zur Unterlassung eigener bestimmter Handlungen (negative Servituten) liegen. Inhaltlich werden unterschieden: Verkehrsservituten (z.B. Transitrechte); Grenzservituten (z.B. Eisenbahnstation auf fremdem Staatsgebiet); wirtschaftliche Servituten ( z.B. Schifffahrtsrechte); militärische Servituten (z.B. Durchmarschrechte). Servituten haben einen unmittelbaren Bezug zum Staatsgebiet und werden durch Wechsel in der Staatsform nicht berührt.




Vorheriger Fachbegriff: Servitut | Nächster Fachbegriff: servus


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen