ServitutenBeschränkung der Gebietshoheit eines Staates auf seinem Staatsgebiet zugunsten anderer Staaten in Bezug auf einzelne, funktional begrenzte Rechte (Servituten). Diese Beschränkung kann in der Einräumung von Nutzungsrechten (positive Servituten) oder der Verpflichtung zur Unterlassung eigener bestimmter Handlungen (negative Servituten) liegen. Inhaltlich werden unterschieden: Verkehrsservituten (z.B. Transitrechte); Grenzservituten (z.B. Eisenbahnstation auf fremdem Staatsgebiet); wirtschaftliche Servituten ( z.B. Schifffahrtsrechte); militärische Servituten (z.B. Durchmarschrechte). Servituten haben einen unmittelbaren Bezug zum Staatsgebiet und werden durch Wechsel in der Staatsform nicht berührt.
Weitere Begriffe : Proprehandel | petitorische Einwendungen | Vorruhestand |
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