Seveso-RichtlinienGrundlage des deutschen Störfallrechts sind die beiden EU-Störfall-Richtlinien, die sogenannten S.-R. I (außer Kraft) und II (96/82/EWG v. 9. 12. 1996, ABl. L 10/13); Störfälle. Die S.-R. I wurde als Folge auch des S.-Unfalls erlassen.
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