Sexuelle Belästigung

1.
Am Arbeitsplatz stellt jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt als s. B. eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten oder ein Dienstvergehen dar (§ 2 BeschäftigtenschutzG v. 24. 6. 1994, BGBl. I 1406). Alle Beschäftigten der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sind von ihren Arbeitgebern und Dienstvorgesetzten durch arbeitsrechtliche oder dienstrechtliche und personalwirtschaftliche Maßnahmen vor s. B. zu schützen.

2.
Eine s. B., die unter der Grenze der sexuellen Handlungen liegt, kann eine Beleidigung darstellen, wenn in dem Verhalten des Täters zugleich eine von diesem gewollte herabsetzende Bewertung des Opfers liegt.




Vorheriger Fachbegriff: sexuell | Nächster Fachbegriff: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen