Sicherungsbetrug

ist die (als mitbestrafte Nachtat straflose) Handlung, die nur die aus der Vortat gewonnenen Vorteile sichern und verwerten soll und keinen weiteren andersartigen Schaden verursacht. Lit.: Ball, W., Der Sicherungsbetrug, 1963; Wendt, U., Konstellationen des Sicherungsbetruges, Diss. jur. Tübingen 1995

Betrug. Hiervon spricht man, wenn der Täter nur deshalb erneut den Tatbestand des § 263 StGB verwirklicht, um gewonnene Vorteile aus einer Vortat zu sichern; letztlich entsteht aber kein neuer bzw. weiterer Vermögensschaden. Der Betrug
ist dann als mitbestrafte Nachtat gegenüber der Vortat subsidiär.




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