Siechtum bedeutet einen chronischen Krankheitszustand, der den Gesamtorganismus ergreift, Schwinden der Körperkräfte und Hinfälligkeit zur Folge hat. Auch bei Verlust der Arbeitsfähigkeit kann S. gegeben sein. Wer durch eine Körperverletzung S. hervorruft, begeht nach § 224 StGB eine schwere Körperverletzung.
Weitere Begriffe : billig | Bildungsplanung | Aufbrauchsfrist |
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