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Katholisches Kirchenrecht: der Erwerb oder Verkauf eines rein geistlichen Gutes oder einer weltlichen Sache, die mit einem geistlichen Gut verbunden ist, für Geld oder Geldeswert, z. B. einer Gnade, eines Sakramentes, eines Kirchenamtes, einer Pfründe, eines geweihten Gegenstandes. Solcher Erwerb oder Verkauf ist ungültig und nach Kirchenrecht strafbar.




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