Solidaritätsbeitrag

ist die Leistung eines Beitrags auf Grund einer tatsächlichen oder erwarteten Solidarität. Im Arbeitsrecht ist S. die in einem Tarifvertrag zu Lasten von Arbeitnehmern, die keiner Gewerkschaft angehören, getroffene Verpflichtung, einen Beitrag zu den Kosten gewerkschaftlicher Tätigkeit an die betreffende Gewerkschaft zu zahlen. Im Steuerrecht ist S. eine verfassungsrechtlich zulässige Sondersteuer (zur Finanzierung der Kosten des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland). Lit.: Höppner, R., Zukunft gibt es nur gemeinsam, 2000




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