Solon

(etwa 640-561 v. Chr.), Gesetzgeber in Athen. Er beendete durch seine Gesetze insbes. die Kämpfe zwischen dem Adel und der zum grossen Teil von ihm abhängigen Bauernschaft, indem er das Schuldrecht milderte. Staatsrechtlich nahm er eine folgenreiche Durchorganisation des Gemeinwesens vor (u. a. Klasseneinteilung der Bürger) und gründete neben einem Volksgericht auch einen Volksrat. So wurde er zum eigentlichen Gründer der Polis Athen. Er zählte zu den sieben Weisen.




Vorheriger Fachbegriff: Sollvorschrift | Nächster Fachbegriff: Solutio


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen