Sollvorschrift Im Gegensatz zur Mussvorschrift führt ihre Verletzung nicht zur Nichtigkeit des erstrebten Rechtserfolges. Die S. ist gleichsam eine nachdrückliche Mahnung des Gesetzgebers, eine Vorschrift zu befolgen. Rechtsnorm.
Weitere Begriffe : Engstellen | Beratung vor gerichtlichen Entscheidungen | Durchschnittsbewertung |
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