Sonderinsolvenz

Hierunter vesteht man ein Insolvenzverfahren, das auf eine bestimmte, abgesonderte Vermögensmasse beschränkt ist. Eine S. ist z. B. das Insolvenzverfahren über eine offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, über einen Nachlass (Nachlassinsolvenzverfahren) oder über ein Gesamtgut (Gütergemeinschaft, fortgesetzte Gütergemeinschaft). Der Gegensatz zur S. ist das normale Insolvenzverfahren, das das gesamte Vermögen des Schuldners erfasst.




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