Sonderweg

Fußgänger, Radfahrer, Reiter. Sonderwege werden durch Zeichen 237 (Radfahrer), 239 (Reiter) und 241 (Fußgänger) gekennzeichnet. Diese Zeichen stehen rechts oder links. Es gibt auch gemeinsame, entsprechend gekennzeichnete Rad- und Gehwege. Die Zeichen bedeuten, daß Radfahrer, Reiter und Fußgänger die für sie bestimmten Sonderwege benutzen müssen und andere Verkehrsteilnehmer sie nicht benutzen dürfen (wobei auf Reitwegen nicht nur geritten, sondern auch ein Pferd geführt werden darf). Der Radweg muß von Fahrrädern mit Hilfsmotor, die auf ebener Strecke höchstens 25 km/h fahren können, sowie von solchen, die durch Treten fortbewegt werden, benutzt werden. Zeigt ein Zusatzschild das Sinnbild eines Fahrrades mit Hilfsmotor, so müssen auch die Führer schnellerer Fahrräder mit Hilfsmotor dort fahren. Auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg müssen Fußgänger die Radfahrer und die Fahrräder mit Hilfsmotor durchfahren lassen.




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