Sozialistengesetz
diente von 1878 bis 1890 dem Deutschen Reich unter Bismarck als Kampfmittel gegen die Sozialdemokratie, indem es deren Anhänger politisch und rechtlich diskriminierte, ohne aber deren Anwachsen verhindern zu können.
ist das unter Otto von Bismarck 1878 erlassene, 1890 aufgehobene Ausnahmegesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie. Lit.: Bartel, H., Das Sozialistengesetz, 1980
wird das unter Bismarck erlassene G gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie v. 21. 8. 1878 (RGBl. 351) genannt. Es ordnete die Auflösung aller sozialdemokratischen und sonstigen sozialistischen Vereinigungen an, die auf den „Umsturz“ der damals bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung hinarbeiteten. Nicht verbotene Vereinigungen dieser Richtung, insbes. wirtschaftliche Vereine, wurden einer strengen Kontrolle unterstellt. Versammlungen unterlagen der Auflösung; Propagandaschriften und das Sammeln von Beiträgen waren verboten. Das S. war ein Ausnahmegesetz, das die Unterdrückung der aufkommenden sozialistischen Bewegungen bezweckte, deren Anhänger aber erst recht in die Opposition trieb, so dass die verbotenen Gruppen zunehmend erstarkten. Die Reichsregierung ließ das Gesetz daher mit dem 30. 9. 1890 auslaufen.
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