SpamS., benannt nach einem Monty Python Sketch über amerikanisches Dosenfleisch, bezeichnet unaufgefordert zugesandte E-Mail mit Werbung oder anderen Belästigungen, insbes. pornographischen Inhalten. Sie ist nach § 7 II Nr. 3 UWG unzulässig, s. unlauterer Wettbewerb (2 e). Ein Verbot von S. enthält auch die europäische Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG v. 12. 7. 2002 (ABl. EG L 201, 37) m. Änd. S. a. Internet, Medienrecht, Telemedien.
Weitere Begriffe : Prioritäre Stoffe | Repräsentativstatistik | Versicherungsvertreter |
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