SparerfreibetragDer S. ist mit Wirkung zum 1. 1. 2009 in den sog. Sparer-Pauschbetrag überführt worden. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Einkünfte aus Kapitalvermögen, nach Abzug der Werbungskosten (51 EUR für Ledige/102 bei Zusammenveranlagung) bis 750 EUR für Ledige und 1500 EUR im Fall der Zusammenveranlagung steuerfrei. Durch das damals geltende Halbeinkünfteverfahren konnte sich die steuerentlastende Wirkung dieses Freibetrags verdoppeln.
Weitere Begriffe : Platzverweis | Hirntod | Schuldinterlokut |
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