Sparer-Pauschbetrag

Abgeltungssteuer, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Kapitalertragsteuer.

Ab 1. 1. 2009 werden der bisherige Sparerfreibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag zusammengefasst. Der S. steht privaten Anlegern bei ihren Einkünften aus Kapitalvermögen zu. Er beträgt für Ledige 801 EUR bzw. für Verheiratete (Zusammenveranlagung) 1602 EUR. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.




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