Spekulationsgeschäftesind Veräusserungsgeschäfte, bei denen zwischen der Anschaffung und der Weiterveräusserung eines Wirtschaftsguts nur eine kurze Frist liegt, und zwar bei Grundstücken bis zu zwei Jahren, bei anderen Gütern (z. B. Aktien) bis zu sechs Monaten. Der erzielte Gewinn aus Sp.en ist einkommensteuerpflichtig (§ 23 EinkommensteuerG), sofern er 1000 EUR im Jahr übersteigt, unabhängig davon, ob eine Spekulationsabsicht bestand; entscheidend ist die kurzfristige Weiterveräusserung.
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