Sperrbezirkdurch Rechtsverordnung genau bezeichnetes Gebiet in einer Gemeinde, in dem die Prostitution verboten ist. Zuwiderhandlung gegen die S.-Verordnung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, beharrliche Zuwiderhandlung als Straftat.
Weitere Begriffe : Zug-um-Zug-Leistung | Anklageschrift | Pflichtwehrübung |
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