Zuwiderhandlung umfasst als Oberbegriff die Straftat und die Ordnungswidrigkeit. Ferner kommt der Begriff in verschiedenen Sinnbezügen vor, z.B. § 339 BGB. Vertragssstrafe.
Weitere Begriffe : Höchstmengen | Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft | putativ |
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