Sperrminorität die gebräuchliche Bezeichnung eines Aktienbesitzes, der zwar nicht so gross ist, dass er eine Stimmenmehrheit verkörpert, aber gross genug ist, Beschlüsse der Hauptversammlung zu verhindern, die einer Dreiviertelmehrheit des Grundkapitals bedürfen. Die Sp. wird demnach mit einem Aktienbesitz erreicht, der mehr als ein Viertel des Grundkapitals beträgt. Aktiengesellschaft.
Weitere Begriffe : Pauschalpreis | Nivellierung | Überstundenvergütung |
MMnews
|