Sphärentheorie
Im Arbeitsrecht :
Betriebsrisiko.
ist die Theorie, nach der im Fall des Fehlens von Verschulden die Nachteile der zu tragen hat, zu dessen Sphäre ein dafür ursächlicher Umstand zu rechnen ist. Danach wird im Arbeitsrecht bei einer allgemeinen (einfacheren) Betriebsstörung (z.B. Energiemangel, Brand) der Arbeitgeber nicht von seiner Vergütungspflicht frei. Anders verhält es sich etwa bei einer auf einem Teilstreik oder einem Krieg beruhenden Betriebsstörung. Lit.: Klink, J., Eine Sphärentheorie, 1982
Persönlichkeitsrecht, allgemeines.
Betriebsrisiko.
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