Spitzenverband Bund der Krankenkassen

Der S.B.d.K. ist seit dem 1. 1. 2009 der neue „Dachverband“ der Krankenkassen (gesetzliche Krankenversicherung). Es handelt sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; ihre Organe sind der Verwaltungsrat, der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

Aufgaben des S.B.d.K. sind insbesondere

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die Unterstützung der Krankenkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrung ihrer Interessen,

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die Entscheidung in grundsätzlichen Fachfragen zum Beitrags- und Meldeverfahren und zur einheitlichen Erhebung der Beiträge und

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die Entscheidung zu Fragen zur Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs der Krankenkassen.

(§ 217 a SGB V)




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