Spitzenverband Bund der Krankenkassen Der S.B.d.K. ist seit dem 1. 1. 2009 der neue „Dachverband“ der Krankenkassen (gesetzliche Krankenversicherung). Es handelt sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; ihre Organe sind der Verwaltungsrat, der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
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