Spitzensteuersatz

Höchste prozentuale Stufe des einkommensteuerlichen Grund- oder Splittingtarifs (Proportionalzone, Einkommensteuertarif).

Als S. wird der höchstmögliche Einkommensteuersatz bezeichnet. Er beginnt bei einem zu versteuernden Einkommen von 52 882 EUR (Verheiratete 105 764 EUR) und beträgt 42 v. H. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag erhoben, so dass sich eine maximale Belastung von 44,31 v. H. ergibt. Ab 250 731 EUR (Verheiratete 501 462 EUR) springt der Steuersatz auf 45%. Durch diese sog. Reichensteuer erhöht sich der S. damit nochmals um 3 Prozentpunkte. Deutschland liegt mit diesen Steuersätzen im Rahmen. In Frankreich liegt der S. für 2005 bei 56,09 v. H., in Italien bei 44,15 v. H., in den Niederlanden bei 50 v. H., in Spanien bei 45 v. H. und in England bei 40 v. H.




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