StädtebauförderungDas 1971 erlassene G über städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Gemeinden, zuletzt i. d. F. v. 18. 8. 1976 (BGBl. I 2318), regelte die Sanierung und Entwicklung in Stadt und Land. Es ist nunmehr unter Änderungen im Baugesetzbuch (2. Kapitel: Besonderes Städtebaurecht, §§ 136 ff.) aufgegangen. S. Städtebaurecht.
Weitere Begriffe : Ergänzungspflegschaft | Surrogation | Verwaltung |
MMnews
|