Stückaktie

(§ 8 III, IV AktG) ist die sich aus der Teilung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft durch die Zahl der ausgegebenen Aktien ergebende Aktie. Die S. lautet auf keinen Nennbetrag. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf einen Euro nicht unterschreiten. Lit.: Heidorn, T., Die Umstellung auf die Stückaktie, 1998; Treeger-Huber, B., Rechtliche Probleme der Stückaktien, 2004

Aktie, die im Gegensatz zur Nennbetragsaktie gem. § 8 Abs. 3 AktG auf einen Anteil am
Grundkapital lautet.

Aktie.




Vorheriger Fachbegriff: Stück | Nächster Fachbegriff: Stückekonto


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen