Staatliche Versicherung der DDR in Abwicklung

Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Aufgabe, private Versicherungsverhältnisse aus dem Gebiet der ehem. DDR, die bis 13. 6. 1990 entstanden sind, zu verwalten. Lebensversicherungen sind ausgenommen, sie verwaltet die Deutsche LebensversicherungsAG. Die Rechtsverhältnisse der S. richten sich nach dem in Anl. I zum EinigV Kap. IV Sachg. B Abschn. II Nr. 45 erlassenen Gesetz.




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