Staatsrat

in der DDR Gremium, das kollektives Staatsoberhaupt ist und zugleich Regierungs- und Gesetzgebungsbefugnis hat; wird von der Volkskammer gewählt.

1.
In einigen Ländern Bezeichnung für den Staatssekretär (z. B. in Bremen).

2.
Der S. der ehem. DDR (Art. 66 ff. der Verfassung der ehem. DDR) bestand aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertretern, den Mitgliedern und dem Sekretär, die von der Volkskammer auf 5 Jahre gewählt wurden. Der S. war Organ der Volkskammer und ihr verantwortlich. Er vertrat die DDR völkerrechtlich, ratifizierte und kündigte Staatsverträge. Er fasste grundsätzliche Beschlüsse zu Fragen der Verteidigung und Sicherheit und organisierte die Landesverteidigung mit Hilfe des Nationalen Verteidigungsrates. Im Auftrag der Volkskammer übte er die ständige Aufsicht über Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des Obersten Gerichts und des Generalstaatsanwalts.




Vorheriger Fachbegriff: Staatsprüfung | Nächster Fachbegriff: Staatsrecht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen