Stadtgericht

1) Im Mittelalter in den Städten bestehendes (niederes) Schöffengericht zur Aburteilung leichterer Straftaten, zur Entscheidung über Mess- und Marktsachen u. ä. Vorsitzender war der Schultheiss. - 2) In der DDR mittleres, dem Bezirksgericht entsprechendes Gericht in Ostberlin.




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