Standlicht
Beleuchtung, Begrenzungsleuchten.
(Begrenzungsleuchten), mit St. allein dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen nicht fahren (§ 17 StrassenverkehrsO); vielmehr ist bei Dämmerung, Dunkelheit od. wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfodern (Nebel, Schneefall, Regen), Abblendlicht einzuschalten.
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