Abblendlicht Abblenden, Anhalteweg, Beleuchtung, Blendung, Blindsekunde, Geschwindigkeit, Hindernisse bei Nachtfahrt, Nebel. Abblendlicht (Fahrlicht) muß auf 25 m Entfernung 150 mm über der Fahrbahn, senkrecht zum auffallenden Licht, mindestens 1 Lux Leuchtstärke erreichen. Bei asymmetrischen Scheinwerfern reicht Abblendlicht rechts auf 70-100 m, links 50-60 m. Die tat sächliche Reichweite des Abblendlichts beträgt also nicht - wie oft fälschlich angenommen wird - nur 25 m. Sie ist andererseits abhängig vom Verlauf der Straße, von deren Belag, von der Witterung, der Schmutzfreiheit des Scheinwerferglases und der Scheinwerfereinstellung. Bei fabrikneuen Fahrzeugen darf der Kraftfahrer sich auf die richtige Einstellung verlassen, danach ist regelmäßige Überprüfung (Beleuchtungswoche) angebracht. Bei verschmutztem Scheinwerferglas kann die Sichtweite bis zu 50% verringert sein. Bei einer Linkskurve nimmt die Sicht ständig ab, weil der Lichtstrahl nicht mehr die Straße, sondern das Ge lände rechts davon trifft. Bei einer Rechtskurve wird die Kurve im Querschnitt weniger oder nicht, dagegen aber im weiteren Straßenverlauf erhellt. An solchen Stellen muß also die auf gerader Strecke eben noch zulässige Geschwindigkeit verringert werden.
Weitere Begriffe : Blutrache | Alterskassen | Industrie- und Handelskammer |
MMnews
|