Status(lat. [M.] Stand) ist nach der zum Zweck der besseren Erklärung des Verhältnisses zwischen Staat und Einzelnen verfassten Statuslehre (G. Jellinek) die Stellung des Einzelnen zum Staat. Der s. activus (aktive Stand) verleiht das Recht zur Teilnahme an der staatlichen Willensbildung (Wahlrecht). Der s. negativus (negative Stand) gewährt die Freiheit von Eingriffen des Staates in das grundrechtlich geschützte Einzelinteresse (z.B. Handlungsfreiheit). Der 51. positivus (positiver Stand) verschafft dem Einzelnen Leistungsansprüche gegen den Staat (z. B. Anspruch auf Rechtsschutz). Lit.: Jellinek, G., Allgemeine Staatslehre, 3. A. 1914
Weitere Begriffe : großer Lauschangriff | Lebensvermutung | Urheberpersönlichkeitsrecht |
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