Stein-Hardenbergsche Reformen
Nach dem inneren Zusammenbruch des preussischen Polizeistaates (Schlacht von Jena und Auerstädt von 1806) berief König Friedrich Wilhelm III. den Freiherrn vom Stein
1807 zum Staatsminister. Dieser führte, um die durch den Absolutismus abgetötete freie Initiative zu beleben, durch die Städteordnung, die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden ein. Er schaffte fernerein einheitliches Staatsbürgertum und eine moderne Verwaltung sowie ein modernes Staatsministerium. Insbes. führte er die Bauernbefreiung durch und hob die bäuerliche Erbuntertänigkeit auf. Der Staatsminister Freiherr von Hardenbergiühne die Steinschen Reformen im Geiste des Liberalismus fort. Er organisierte den Staat neu und führte die Wirtschaftsfreiheit ein (Abschaffung der Zunftverfassung). Er setzte ferner die Steuerreform (gleiche Besteuerung aller Bürger) und die allgemeine Wehrpflicht durch.
Vorheriger Fachbegriff: Stein-Hardenbergische Reform | Nächster Fachbegriff: Steinbruch