Polizeistaat
historisch der Staat der aufgeklärten Monarchie, in dem der Untertan nötigenfalls zu seinem Glück auch gezwungen werden konnte; der Begriff "Polizey" war dabei als staatliche Wohlfahrtsvorsorge zu verstehen. Heute politisch gebraucht für einen Staat, in dem die Polizei, meist eine Geheimpolizei, unkontrollierte oder nur formell kontrollierte Machtvollkommenheit besitzt.
heute eine eher polemisch gebrauchte Entgegensetzung zum freiheitlichen Rechtsstaat. Die Überwindung des polizeistaatlichen Absolutismus war ein Hauptanliegen des Grundrechtsgedankens in der Paulskirchenverfassung.
ist in der Rechtsgeschichte der absolute Staat des 17. und 18. Jh.s, der sich umfassend um die gute Ordnung des Gemeinwesens kümmert und sehr viele Angelegenheiten des Einzelnen durch die Behörden überwachen und gestalten lässt. Er wird vom liberalen Rechtsstaat (Nachtwächterstaat) des 19. Jh.s abgelöst. Daneben ist P. auch ein von den Kräften der Polizei im institutionellen Sinn vollständig beherrschter autoritärer Staat. Lit.: Willoweit, D., Deutsche Verfassungsgeschichte, 5. A. 2005
Verwaltungsstaat des Absolutismus, der die staatlichen Machtmittel für Wohlfahrt und öffentliche Ordnung einsetzte. Er wurde im Konstitutionalismus durch den Verfassungsstaat und Rechtsstaat abgelöst. Heute ist der Begriff noch aktuell in Staaten, in denen rechtsstaatliche Garantien abgebaut oder aufgehoben wurden und die Polizei oder das Militär einen absolutistischen Machtanspruch erheben.
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