SteinkohlenbergbauDer Einstieg in den Ausstieg aus dem deutschen S. begann mit dem G zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken (1. Verstromungsgesetz). Den vorläufigen Schluss bildeten das G zur Beendigung der Förderung der Rationalisierung im S. v. 20. 12. 2001 (BGBl. I 3992) und das 5. VerstromungsG. § 1 des SteinkohlefinanzierungsG v. 20. 12. 2007 (BGBl. I 3086) legt das Ende der subventionierten Steinkohleförderung zum 31. 12. 2018 fest. Damit verbundene Finanzplafonds werden bis 2019 zur Verfügung gestellt (§ 3). S. a. Bergrecht, RAG-Stiftung.
Weitere Begriffe : Tabularverschweigung | Homebanking | Einmanngesellschaft, Einpersonengesellschaft |
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