RAG-Stiftung

Insbesondere zur Beendigung der subventionierten Steinkohle-Förderung in Deutschland bis Ende 2018 wurde 2007 von der Ruhrkohle AG, Essen (RAG) die R. in Essen als Stiftung des Privatrechts gegründet. Die Gründung erfolgte auf der Grundlage einer Vereinbarung der RAG mit dem Bund, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland sowie mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie. Zweck der R. ist es, den Ausstieg aus der Steinkohlenförderung sozialverträglich zu steuern und die sog. Ewigkeitslasten (Folgekosten nach Stilllegung von Gruben, etwa weiteres Abpumpen von Wasser, Renaturierung) ab 2019 zu tragen. Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf. S. a. Steinkohlenbergbau Verstromungsgesetze.




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