Steuerrechtsverhältnis

Gesamtheit der sich aus den Steuergesetzen ergebenden Rechtsbeziehungen öffentlich-rechtlicher Art zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Steuergläubiger. Das Steuerrechtsverhältnis ist gekennzeichnet durch
— auf Geldleistung gerichtete Pflichten (Steuerschuldverhältnis,§ 37 AO) und
— auf Ansprüche nichtvermögensrechtlicher Art gerichtete Pflichten ( Steuerpflichtverhältnis).




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