Steuersacheist die eine Steuer betreffende Angelegenheit. Zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, von ihnen gebildete Partnerschaftsgesellschaften, Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Buchprüfungsgesellschaften und entsprechende Berechtigte in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union berechtigt (§ 3 StBerG).
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