SteuerzeichenBei einer Finanzbehörde zu erwerbendes Wertzeichen, welches, auf einer Sache angebracht, den Beweis für die Tilgung einer Steuerschuld erbringt. Bekanntestes Beispiel ist das auf Zigarettenpackungen angebrachte Steuerzeichen. Die Verwendung eines Steuerzeichens hat gem. § 167 Abs. 1 S. 2 AO die Wirkung einer Steueranmeldung.
Weitere Begriffe : Landesdisziplinargericht | Eidesmündigkeit | Nebel, Verhalten im Straßenverkehr bei |
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