StipendiumUnterstützung eines Studenten durch Geldzuschüsse oder zinslose Darlehen. Seit 1957 gibt es die Studienförderung durch Bund und Länder nach dem sog. Honnefer Modell. Daneben gibt es zahlreiche private Studienförderungen. Die Vergabe von Stipendien richtet sich nach Begabung, teilweise dazu nach Bedürftigkeit des Studenten. Bei öffentlichen Stipendien ist die Verwaltung bei der Vergabe zur Gleichbehandlung von gleichgelagerten Fällen verpflichtet. Selbstbindung der Verwaltung.
Weitere Begriffe : Nachsichtwechsel | UCLAF | Erledigung der Hauptsache |
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