Stipulatio

der Verbalkontrakt im Römischen Recht.

(lat. [F.] Gelöbnis) ist im römischen Recht der aus einer formelhaften Frage des Gläubigers und der bejahenden Antwort des Schuldners (spondeo, ich gelobe) bestehende, abstrakte Vertrag (Verbalkontrakt, Schuldversprechen). Lit.: Kaser, M., Römisches Privatrecht, 18. A. 2005




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