Strafaufhebungsgrund, persönlicherNach Begehung der Tat eintretender Umstand in der Person des Tatbeteiligten, der die bereits begründete Strafbarkeit aus materiellen Gründen wieder beseitigt. Dazu gehören vor allem die Regeln des Rücktritts vom Versuch (§§ 24,31 StGB).
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