Strafaufhebungsgrund, persönlicher

Nach Begehung der Tat eintretender Umstand in der Person des Tatbeteiligten, der die bereits begründete Strafbarkeit aus materiellen Gründen wieder beseitigt. Dazu gehören vor allem die Regeln des Rücktritts vom Versuch (§§ 24,31 StGB).




Vorheriger Fachbegriff: Strafaufhebungsgrund | Nächster Fachbegriff: Strafaufschub


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen