Straffreiheitsgesetze

werden meist aus Anlass politischer Ereignisse od. aus rechtspolitischen Gründen für einen abgegrenzten Kreis von Straftaten erlassen. Sie umfassen die Amnestie (Erlass der rechtskräftig erkannten Strafe) u. die Abolition (Niederschlagung anhängiger Verfahren) sowie die Straffreierklärung der Taten, die noch nicht Gegenstand eines Verfahrens geworden sind. Straffreiheitsgesetze in der BRD; zusätzlich enthalten die in den Ländern vor 1949 erlassenen Straffreiheitsbestimmungen auch die Strafrechtsänderungs- u. Strafrechtsreformgesetze (Strafrechtsreform); soweit nach ihnen eine Tat nicht mehr strafbar ist, sind anhängige Verfahren einzustellen, noch nicht vollstreckte Strafen zu erlassen.




Vorheriger Fachbegriff: Straffreiheit | Nächster Fachbegriff: Strafgedinge


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen