Strafversprechen
Vertragsstrafe.
oder Vertragsstrafversprechen (§§ 339ff BGB) ist das Versprechen einer meist in Geld bestehenden Leistung für einen bestimmten Fall. Das S. ist ein Rechtsgeschäft. Es ist selbständiges S., wenn der Schuldner die Strafe verspricht für den Fall, dass eine Handlung vorgenommen oder unterlassen wird, ohne sich jedoch zu der Handlung oder Unterlassung zu verpflichten. Das S. ist dagegen unselbständiges S. (Vertragsstrafe), wenn es an eine Hauptverbindlichkeit angelehnt ist. Lit.: Engel, O., Konventionalstrafen im Arbeitsvertrag, 1990
Vertragsstrafe.
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