die einzelne Bestimmung eines Strafgesetzes. (§ 200 StPO) ist die eine Strafe als Rechtsfolge anordnende Vorschrift.
Vorheriger Fachbegriff: Strafvorbehalt | Nächster Fachbegriff: Strafzeit
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Telekommunikationsnetze | Allgemeine Erklärung der Menschenrechte | Schwarzgeld
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews