StrafzeitEine Freiheitsstrafe von 1 Jahr wird nach vollen Tagen, Wochen u. Monaten, Freiheitsstrafe von längerer Dauer nach vollen Monaten u. Jahren bestimmt (§ 19 StGB). Der Tag wird zu 24 Stunden, die Woche zu 7 Tagen, der Monat u. das Jahr nach der Kalenderzeit gerechnet (§ 20 StGB), der "billigste" Monat ist daher der Februar. Die Berechnung der Strafzeit bei Gesamtstrafen erfolgt nach § 41 Straf- vollstreckungsO.
Weitere Begriffe : Stabilitätsgesetz | Ladenangestellte, | Sperrvertrag |
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