StraßensperrenIm Zuge der Bekämpfung des Terrorismus ist nunmehr der Polizei die Befugnis eingeräumt worden, auf öffentlichen Straßen und Plätzen Kontrollstellen (Straßensperren) einzurichten, an denen jeder seine Identität feststellen und seine Sachen durchsuchen lassen muß (§111 StPO). Dies ist jedoch nur zulässig zur Aufklärung schwerer Straftaten, z. B. eines Bankraubs oder einer Entführung.
Weitere Begriffe : Liquidation | Gesellschaftssystem | Bekanntgabe der Verurteilung |
MMnews
|