Streitiges Urteil auch streitmässiges oder kontradiktorisches U., nach der Art des Zustandekommens so bezeichnetes Urteil: es ergeht aufgrund zweiseitiger mündlicher Streitverhandlung, im schriftlichen Verfahren oder nach Aktenlage. Das wesentliche ist, dass beide Parteien sich im Prozess äussern, sei es auch nur, dass sie ihre Zustimmung zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren geben. Deshalb gehören auch das Anerkenntnis- und Verzichturteil hierher. Gegensatz zum streitigen U.: Versäumnisurteil, das bei Erscheinen nur einer Partei vor Gericht auf deren Antrag gegen die andere ergeht; nichtstreitige Verhandlung.
Weitere Begriffe : Insinuation | abgeleiteter Eigentumserwerb | Strafrechtsentschädigung |
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