Studentenausschussist der Ausschuss der Studenten. Der allgemeine, in der Regel aus einem oder zwei Vorsitzenden und mehreren Fachreferenten bestehende S. (AStA) ist das geschäftsführende Kollegialorgan der Studentenschaft einer Universität. Er wird vom Studentenrat gewählt und vollzieht dessen Beschlüsse. Lit.: Köbler, G., Wie werde ich Jurist? 5. A. 2007; 30 Jahre AstA FHD, 2003
Weitere Begriffe : Pressure Groups | Strafverschärfung | Zinsen, steuerlich |
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