Stückzinsen

sind bei festverzinslichen Wertpapieren (Pfandbriefen, Anleihen) mit Zinsscheinen diejenigen Zinsen, die seit dem letzten Zinstermin aufgelaufen sind. Sie sind neben dem Kurswert des Wertpapiers bei Kauf oder Verkauf gesondert in Rechnung zu stellen.

Zinsen zwischen zwei Zinsterminen, die bei dem Erwerb von Anleihen zwischen Erwerber und Veräußerer aufgeteilt werden. Da der Erwerber am Zinstermin die Zinsen für den vollen Zinszeitraum erhält, muss er dem Veräußerer die Zinsen vorn Beginn des Zinszeitraums bis zum Verkaufszeitpunkt beim Erwerb vergüten.

Bei Veräußerung festverzinslicher Wertpapiere zwischen den Zinsfälligkeiten wird der rechnerische Zinsanteil, der auf den Zeitraum vom letzten Zinszahlungstermin bis zum Veräußerungstag angefallen ist, S. genannt. Die Zinsen, die bis zur Veräußerung anfallen, stehen i. d. R. dem Verkäufer, ab dann dem Käufer zu. Der Veräußerer besteuert seinen Zinsanteil mit Zufluss (§ 20 I 1 Nr. 3 EStG). Für den Erwerber sind die an den Veräußerer zu zahlenden Zinsen negative Einnahmen (Einzelheiten BMF BStBl. I 1994, 230).




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