Zinsschein (Kupon). Bei Wertpapieren (z.B. Aktien, Pfandbriefen) werden über die Zinsforderungen Z.e als getrennte Urkunden ausgegeben, die ihrerseits als Inhaberpapiere echte Wertpapiere sind. Sinn: der Inhaber braucht nicht das Risiko einzugehen, bei jeder Zinseinziehung das Hauptpapier einsenden zu müssen. Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, die Zinsscheine selbständig zu veräussern. Die Z.e tragen die Serien- und Nummernbezeichnung des Hauptpapiers (des sog. Mantels), zu dem sie ausgegeben sind. Z.e werden für eine bestimmte Anzahl von Jahren ausgegeben und zu einem Kuponbogen zusammengefasst. Das Recht auf einen neuen Kuponbogen verbrieft der dem alten beigegebene Erneuerungsschein.
Weitere Begriffe : Abstrakte Normenkontrolle | Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft | Transparenzgebot |
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